Demoregeln in Deutschland

In der Bundesrepublik ist es verboten, sowohl Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können und Vermummungsgegenstände auf einer Versammlung und auf dem Weg dorthin mitzuführen.

Waffen sind:

Vermummungsgegenstände sind:

Auf einer Versammlung darf auch keine "passive Bewaffnung" mitgeführt werden, als sog. "Schutzwaffen" gelten

Verboten sind außerdem der Besitz und Verkauf von Drogen außer Alkohol und Tabak.

 Um Komplikationen zu vermeiden solltet Ihr Euren
Personalausweis mitnehmen und den Reisepass zu Hause lassen, da dort sonst Stempel hinterlassen werden können.

Nicht-EU-BürgerInnen müssen abhängig vom Herkunftsland evtl. ein Visum beantragen (so früh wie möglich bei der deutschen Botschaft nachfragen). Als Einreisegrund empfehlen wir, Tourismus anzugeben.
Die Einreise kann verweigert werden, wenn entweder bei der Grenzkontrolle der Verdacht aufkommt, die Person könnte in Deutschland Straftaten verüben (z.B. durch Mitführen obiger Gegenstände) oder die Person ist in einer Polizeikartei als "Gewalttäter" vermerkt.
Wurde ein Einreiseverbot verhängt, erfüllt die dennoch durchgeführte Einreise in die Bundesrepublik einen Straftatbestand.
Auch nach dem Grenzübertritt muss mit verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen auf dem gesamten Weg nach und in die Stadt der Demonstration gerechnet werden (Schleierfahndung).

Bei Polizeikontrollen:
 Man ist nur verpflichtet, die Personalien anzugeben (Name, Wohnort, Geburtsdatum, allgemeine Berufsbezeichnung, Familienstand). Wer sich nicht ausweisen kann, darf von der Polizei zur Personalienfeststellung auf eine Wache mitgenommen werden.
Frauen haben das Recht, nur von einer Frau durchsucht zu werden.
Niemand ist verpflichtet, den Zweck des Aufenthalts und die Unterkunft anzugeben. In Deutschland besteht bei jeder Festnahme die Gefahr einer Hausdurchsuchung.

Festnahme:
Es müssen und sollen nur die Personalien angegeben werden (siehe oben). Nichts weiter!!! Keine Aussagen, keine Unterschriften!
Jede/r hat das Recht auf ein Telefonat zu einer Person eigenen Vertrauens.
Nach einer Festnahme kann man maximal 48 Std. (oder bis zum Ablauf des nächsten Tages) ohne richterliche Vorführung in Gewahrsam bleiben.
- Im Regelfall wird eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt (Fotos, Fingerabdrücke, Körpermaße, besondere Merkmale). Wichtig ist, Widerspruch einzulegen. Keinesfalls einer Speichelprobe oder Blutabnahme zur DNS-Analyse zustimmen. Dafür muss ein richterlicher Beschluss eingeholt werden.
Bei einer Straftat kann Untersuchungshaft verhängt werden, wenn
a) eine besondere Schwere der Tat vorliegt,
b) Fluchtgefahr oder
c) Verdunklungsgefahr vorliegt.
Nach spätestens zwei Wochen kann eine erneute Haftprüfung stattfinden.
Es gibt die Möglichkeit eines gerichtlichen Schnellverfahrens, bei dem nach einer Woche die Verhandlung stattfindet und man bis dahin in Hauptverhandlungshaft bleibt. Nur möglich bei eindeutiger Beweislage (z.B. Geständnissen) und maximaler Haft von einem Jahr.

Unterbindungsgewahrsam: In Bayern darf jemand maximal 14 Tage (oder bis zum Ende des Anlasses) in Haft bleiben, wenn ein Richter davon ausgeht, dass die Person ansonsten Straftaten begehen würde. Anhaltspunkte davor können vor allem mitgeführte verbotenen Gegenstände sein.

Demonstrationen:
USK: Seit den 80er Jahren gibt es eine bayerische Sondereinheit (Unterstützungskommando USK) speziell für Versammlungen o.ä. Das USK führt sog. "beweissichere Festnahmen" in kleinen Gruppen mit Videodokumentation durch, indem der Festgenommene gezielt aus einer Menschenmenge meist unter Knüppeleinsatz herausgezogen wird.
Dabei wird ein Tonfa verwendet (asiatischer Kampfstock mit seitlichem Griff), der sowohl zum Schlagen als auch zum Zustechen und zur Abwehr verwendet wird. Durch geschlossenes Auftreten kann in entsprechenden Situationen die Arbeit des USK erschwert werden.

Pfefferspray: Seit knapp 2 Jahren verwendet die Polizei Pfefferspray. Es wird bis zu einer Distanz von 5m eingesetzt und bewirkt starke Schmerzen an Augen und Schleimhäuten.
Sehr oft werden Menschen nach Ende der Versammlung festgenommen, manchmal auch erst Stunden später. Deshalb die Versammlung nie alleine verlassen.