Demoregeln in Deutschland
In der Bundesrepublik ist es verboten, sowohl Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können und Vermummungsgegenstände auf einer Versammlung und auf dem Weg dorthin mitzuführen.
Waffen sind:
Knüppel, Tränengas, Messer, evtl. Nietenbänder,
Feuerwerkskörper, Stangen, etc.
Vermummungsgegenstände sind:
Sturmhauben, können aber auch Tücher, Kapuzen und Sonnenbrillen sein
Auf einer Versammlung darf auch keine "passive Bewaffnung" mitgeführt werden, als sog. "Schutzwaffen" gelten
Helme, Gasmasken, Arm- und Beinschoner.
Verboten sind außerdem der Besitz und Verkauf von Drogen außer Alkohol und Tabak.
Um Komplikationen zu vermeiden solltet Ihr Euren
Personalausweis mitnehmen und den Reisepass zu Hause lassen, da dort sonst
Stempel hinterlassen werden können.
Nicht-EU-BürgerInnen müssen abhängig vom Herkunftsland evtl. ein Visum
beantragen (so früh wie möglich bei der deutschen Botschaft nachfragen). Als
Einreisegrund empfehlen wir, Tourismus anzugeben.
Die Einreise kann verweigert werden, wenn entweder bei der Grenzkontrolle
der Verdacht aufkommt, die Person könnte in Deutschland Straftaten verüben (z.B.
durch Mitführen obiger Gegenstände) oder die Person ist in einer
Polizeikartei als "Gewalttäter" vermerkt.
Wurde ein Einreiseverbot verhängt, erfüllt die dennoch durchgeführte
Einreise in die Bundesrepublik einen Straftatbestand.
Auch nach dem Grenzübertritt muss mit verdachtsunabhängigen
Polizeikontrollen auf dem gesamten Weg nach und in die Stadt der
Demonstration gerechnet werden
(Schleierfahndung).
Bei Polizeikontrollen:
Man ist nur verpflichtet, die Personalien anzugeben (Name, Wohnort,
Geburtsdatum, allgemeine Berufsbezeichnung, Familienstand). Wer sich nicht
ausweisen kann, darf von der Polizei zur Personalienfeststellung auf eine
Wache mitgenommen
werden.
Frauen haben das Recht, nur von einer Frau durchsucht zu werden.
Niemand ist verpflichtet, den Zweck des Aufenthalts und die Unterkunft
anzugeben. In Deutschland besteht bei jeder Festnahme die Gefahr einer
Hausdurchsuchung.
Festnahme:
Es müssen und sollen nur die Personalien angegeben werden (siehe oben).
Nichts weiter!!! Keine Aussagen, keine Unterschriften!
Jede/r hat das Recht auf ein Telefonat zu einer Person eigenen Vertrauens.
Nach einer Festnahme kann man maximal 48 Std. (oder bis zum Ablauf des
nächsten Tages) ohne richterliche Vorführung in Gewahrsam bleiben.
- Im Regelfall wird eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt
(Fotos, Fingerabdrücke, Körpermaße, besondere Merkmale). Wichtig ist,
Widerspruch einzulegen. Keinesfalls einer Speichelprobe oder Blutabnahme zur
DNS-Analyse zustimmen. Dafür muss ein richterlicher Beschluss eingeholt
werden.
Bei einer Straftat kann Untersuchungshaft verhängt werden, wenn
a) eine
besondere Schwere der Tat vorliegt,
b) Fluchtgefahr oder
c)
Verdunklungsgefahr vorliegt.
Nach spätestens zwei Wochen kann eine erneute
Haftprüfung stattfinden.
Es gibt die Möglichkeit eines gerichtlichen Schnellverfahrens, bei dem
nach einer Woche die Verhandlung stattfindet und man bis dahin in Hauptverhandlungshaft
bleibt. Nur möglich bei eindeutiger Beweislage (z.B. Geständnissen) und
maximaler Haft von einem Jahr.
Unterbindungsgewahrsam: In Bayern darf jemand
maximal 14 Tage (oder bis zum Ende des Anlasses) in Haft bleiben, wenn ein
Richter davon ausgeht, dass die Person ansonsten Straftaten begehen würde.
Anhaltspunkte davor können vor allem mitgeführte verbotenen Gegenstände
sein.
Demonstrationen:
USK: Seit den 80er Jahren gibt es eine bayerische Sondereinheit
(Unterstützungskommando USK) speziell für Versammlungen o.ä. Das USK führt
sog. "beweissichere Festnahmen" in kleinen Gruppen mit Videodokumentation
durch, indem der Festgenommene gezielt aus einer Menschenmenge meist unter
Knüppeleinsatz herausgezogen wird.
Dabei wird ein Tonfa verwendet (asiatischer Kampfstock mit seitlichem
Griff), der sowohl zum Schlagen als auch zum Zustechen und zur Abwehr
verwendet wird. Durch geschlossenes Auftreten kann in entsprechenden
Situationen die Arbeit des USK erschwert werden.
Pfefferspray: Seit knapp 2 Jahren verwendet die Polizei
Pfefferspray. Es wird bis zu einer Distanz von 5m
eingesetzt und bewirkt starke Schmerzen an Augen und Schleimhäuten.
Sehr oft werden Menschen nach Ende der Versammlung festgenommen, manchmal
auch erst
Stunden später. Deshalb die Versammlung nie alleine verlassen.