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Nach Aufenthaltsverbot nun auch Reiseverbot
zurückgenommen
[Originaldokumente und mehr dazu unter
www.polizeibrandenburg.de]
Obwohl die Polizeibefugnisse mit der Änderung
des Polizeigesetzes im Dezember 2000 erneut
erheblich ausgeweitet wurden, ist die
brandenburgische Polizei in den letzten Monaten
mehrfach sogar über ihre weitreichenden
Befugnisse hinausgegangen.
Bereits vor einigen Wochen wurde dem Widerspruch
gegen die anläßlich des Castortransportes
verhängten Aufenthaltsverbote durch das
Oranienburger Polizeipräsidium stattgegeben.
Wenig später erklärte das Potsdamer Amtsgericht
die Durchsuchung des Wohnprojektes in der
Potsdamer Breitscheidstraße 6 für rechtswidrig.
NUNMEHR GAB DAS POLIZEIPRÄSIDIUM ORANIENBURG
AUCH NOCH EINEM WIDERSPRUCH GEGEN DIE ANLÄSSLICH
DES G 8-GIPFELS IN GENUA ERTEILTEN MELDEAUFLAGEN
ZUR VERHINDERUNG EINER AUSREISE STATT.
Alle drei Polizeieinsätze waren vom
Innenausschuß des Landtages diskutiert und für
rechtmäßig erklärt worden. Offenbar ist nicht
nur die Polizei damit überfordert, den
Stellenwert der Individualrechte hinreichend bei
ihren Maßnahmen zu berücksichtigen, sondern auch
der dafür zuständige Landtag nicht in der Lage,
eine effektive Kontrolle der Polizei
sicherzustellen.
GERADE DIE IN DER FORM VON MELDEAUFLAGEN
VERHÄNGTEN REISEVERBOTE SIND EIN TIEFER EINGRIFF
FÜR DIE BETROFFENEN. MEHRERE PERSONEN WURDEN
LEDIGLICH AUFGRUND IHRER POLITISCHEN MEINUNG
DARAN GEHINDERT, IN DEN URLAUB ZU FAHREN. DABEI
WURDEN FEHLERHAFTE DATENSPEICHERUNGEN DER
POLIZEI ÜBER EINZELNE PERSONEN UND VÖLLIG
ABWEGIGE BEDROHUNGSSZENARIEN ZUGRUNDEGELEGT.
Reiseverbote und Aufenthaltsverbote erinnern
nicht nur stark an Maßnahmen von
Staatssicherheit und Volkspolizei, sondern
belegen, daß die
DDR-Sicherheitsorgane offenbar für das CDU-geführte Innenministerium noch
heute
eine Vorbildwirkung innehaben.
[Pressemitteilung; Beate Netzler, Volksinitiative zur Stärkung der Grund-
und B
ürgerrechte gegenüber der Polizei, Lindenstraße 53, 14467 Potsdam, Tel.
0331-2805083, www.polizeibrandenburg.de]
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