DIE BUSH-ADMINISTRATION UND DER INTERNATIONALE STRAFGERICHTSHOF (ICC)
US-Bürger sollen nach Möglichkeit völlige Immunität genießen und Auslieferungen ausgeschlossen bleiben

Die augenblicklichen Perspektiven für den Internationalen Ständigen Strafgerichtshof (ICC) sind, betrachtet man die Liste der Unterzeichner-Staaten für das Rom-Statut, derzeit günstiger als noch vor einem Jahr: Mittlerweile fanden sich 139 Staaten bereit, das Statut zu unterzeichnen, und 28 - also fast die Hälfte der erforderlichen 60 - haben das Vertragswerk bereits ratifiziert. Seit 31. Dezember 2000 sind mit den USA und Israel zwei Staaten an Bord, die aus unterschiedlichen Gründen für dieses Projekt sehr wichtig sind. Ausschlaggebend für deren Unterschriften war dabei zum einen, dass durch eine klärende Note deutlich gemacht wurde, dass der in Artikel 8 des ICC fest geschriebene Straftatbestand "Umsiedlung der eigenen Bevölkerung in ein besetztes Gebiet" so ausgelegt wird, wie bislang im Völkerrecht üblich, und sich deswegen nicht, wie von den arabischen Staaten beabsichtigt, als Möglichkeit erweist, Israel wegen seines Siedlungspolitik vor dem ICC anzuklagen. Diese Klarstellung wurde auch von anderen westlichen Staaten unterstützt. Für die USA war es freilich wichtiger, die Konzession durchzusetzen, dass die Jurisdiktion des ICC sich erst dann auf die eigenen Staats- und vor allem Armeeangehörigen erstrecken darf, wenn der Kongress das Statut nach der Unterzeichnung in einem zweiten Schritt auch ratifiziert hat. Dieses Drängen ist angesichts des enormen Drucks aus Washington auf die Bundesrepublik Jugoslawien Slobodan Milosevic an das Internationale Haager Tribunal auszuliefern, obwohl die Landesverfassung eine Auslieferung von Staatsbürgern an ein anderes Land untersagt, zumindest bemerkenswert.

Doch auch die Unterzeichnung des ICC-Statuts durch die USA - vorgenommen noch vom scheidenden Präsidenten Clinton und wohl vor allem ausgelöst durch den Druck zahlreicher Nichtregierungsorganisationen - hat an den grundsätzlichen Bedenken, teilweise Blockaden, gegenüber dem ICC im amerikanischen Establishment nichts geändert. Clinton selbst hatte nach der Unterzeichnung in einem Interview erklärt, er würde eine Ratifizierung, die eine Anerkennung des "Rom-Statuts" rechtsverbindlich macht, derzeit nicht empfehlen. Der neue US-Präsident Bush und sein Außenminister Powell haben bereits zu verstehen gegeben, sie dächten keineswegs daran, ein Ratifizierungs-Gesetz in den Senat einzubringen. Noch schärfere Töne schlägt der einflussreiche konservative Außenpolitiker Jesse Helmes an, der im vergangenen Jahr den American Service Member Protection Act 2000 ins Gesetzgebungsverfahren lanciert hat. Ziel dieses offen gegen den ICC Front machenden Vorschlages ist es, jede Auslieferung von US-Armeeangehörigen gesetzlich dauerhaft zu verhindern.

Durch ihre Unterschrift unter das Rom-Statut haben sich die USA vorerst aber auch die Möglichkeit gesichert, bei den Sitzungen der Preparatory Commission der UNO weiterhin Einfluss nehmen zu können: Das Rom-Statut gibt dem ICC nämlich nur eine äußere Form. An vielen - auch prozeduralen - Fragen, die für die späteren Verfahren von erheblicher Bedeutung sein dürften, wird derzeit noch gearbeitet: Dabei geht es sowohl um die innere Verfassung des Gerichts als auch um dessen finanzielle Ausstattung, aber auch wichtige strafprozessuale Fragen und Einzelheiten der Definition beispielsweise des "Aggressionstatbestandes".

Auch durch diese Verhandlungen zieht sich wie ein langer roter Faden der Konflikt zwischen einer Position, die dem Gericht weite, offene Handlungsmöglichkeiten geben will, und einer restriktiven Position, die möglichst viele (politische) Einwirkungsmöglichkeiten über den UN-Sicherheitsrat und das Veto-Recht seiner ständigen Mitglieder erhalten möchte.

Ob der Ständige Internationale Strafgerichtshof eines Tages das unabhängige Instrument zur Sicherung von Menschenrechten in der ganzen Welt wird, wie es sich wichtige Menschenrechtsorganisationen - etwa Amnesty International oder Human Rights Watch - erhoffen, ist derzeit noch nicht ausgemacht. Die Zielsetzung der USA jedenfalls ist erklärtermaßen eine andere: Washington will Menschenrechte global nach eigenem Gutdünken sichern, wo und wie es nach der eigenen Interessenlage gerade opportun erscheint. Und dabei möchte man sich nicht gern durch ein justizförmig arbeitendes Gremium stören lassen. Dass sich viele westeuropäische Staaten - vor allem Deutschland - weitaus engagierter für den ICC einsetzen und damit auch das Ziel verfolgen, den eigenen internationalen Einfluss auf Kosten der USA auszubauen, zeigt nur, wie schwierig es sein kann, den Schutz der Menschenrechte in universeller Weise zu verbessern, ohne deren Instrumentalisierung für westliche Hegemonialbestrebungen Vorschub zu leisten.