DIE BUSH-ADMINISTRATION
UND DER INTERNATIONALE STRAFGERICHTSHOF (ICC)
US-Bürger sollen nach Möglichkeit völlige Immunität genießen
und Auslieferungen ausgeschlossen bleiben
Die augenblicklichen Perspektiven für den Internationalen
Ständigen Strafgerichtshof (ICC) sind, betrachtet man die Liste der
Unterzeichner-Staaten für das Rom-Statut, derzeit günstiger als noch vor einem
Jahr: Mittlerweile fanden sich 139 Staaten bereit, das Statut zu unterzeichnen,
und 28 - also fast die Hälfte der erforderlichen 60 - haben das Vertragswerk
bereits ratifiziert. Seit 31. Dezember 2000 sind mit den USA und Israel zwei
Staaten an Bord, die aus unterschiedlichen Gründen für dieses Projekt sehr
wichtig sind. Ausschlaggebend für deren Unterschriften war dabei zum einen, dass
durch eine klärende Note deutlich gemacht wurde, dass der in Artikel 8 des ICC
fest geschriebene Straftatbestand "Umsiedlung der eigenen Bevölkerung in ein
besetztes Gebiet" so ausgelegt wird, wie bislang im Völkerrecht üblich, und sich
deswegen nicht, wie von den arabischen Staaten beabsichtigt, als Möglichkeit
erweist, Israel wegen seines Siedlungspolitik vor dem ICC anzuklagen. Diese
Klarstellung wurde auch von anderen westlichen Staaten unterstützt. Für die USA
war es freilich wichtiger, die Konzession durchzusetzen, dass die Jurisdiktion
des ICC sich erst dann auf die eigenen Staats- und vor allem Armeeangehörigen
erstrecken darf, wenn der Kongress das Statut nach der Unterzeichnung in einem
zweiten Schritt auch ratifiziert hat. Dieses Drängen ist angesichts des enormen
Drucks aus Washington auf die Bundesrepublik Jugoslawien Slobodan Milosevic an
das Internationale Haager Tribunal auszuliefern, obwohl die Landesverfassung
eine Auslieferung von Staatsbürgern an ein anderes Land untersagt, zumindest
bemerkenswert.
Doch auch die Unterzeichnung des ICC-Statuts durch die USA - vorgenommen noch
vom scheidenden Präsidenten Clinton und wohl vor allem ausgelöst durch den Druck
zahlreicher Nichtregierungsorganisationen - hat an den grundsätzlichen Bedenken,
teilweise Blockaden, gegenüber dem ICC im amerikanischen Establishment nichts
geändert. Clinton selbst hatte nach der Unterzeichnung in einem Interview
erklärt, er würde eine Ratifizierung, die eine Anerkennung des "Rom-Statuts"
rechtsverbindlich macht, derzeit nicht empfehlen. Der neue US-Präsident Bush und
sein Außenminister Powell haben bereits zu verstehen gegeben, sie dächten
keineswegs daran, ein Ratifizierungs-Gesetz in den Senat einzubringen. Noch
schärfere Töne schlägt der einflussreiche konservative Außenpolitiker Jesse
Helmes an, der im vergangenen Jahr den American Service Member Protection
Act 2000 ins Gesetzgebungsverfahren lanciert hat. Ziel dieses offen gegen
den ICC Front machenden Vorschlages ist es, jede Auslieferung von
US-Armeeangehörigen gesetzlich dauerhaft zu verhindern.
Durch ihre Unterschrift unter das Rom-Statut haben sich die USA vorerst aber
auch die Möglichkeit gesichert, bei den Sitzungen der Preparatory Commission
der UNO weiterhin Einfluss nehmen zu können: Das Rom-Statut gibt dem ICC
nämlich nur eine äußere Form. An vielen - auch prozeduralen - Fragen, die für
die späteren Verfahren von erheblicher Bedeutung sein dürften, wird derzeit noch
gearbeitet: Dabei geht es sowohl um die innere Verfassung des Gerichts als auch
um dessen finanzielle Ausstattung, aber auch wichtige strafprozessuale Fragen
und Einzelheiten der Definition beispielsweise des "Aggressionstatbestandes".
Auch durch diese Verhandlungen zieht sich wie ein langer roter Faden der
Konflikt zwischen einer Position, die dem Gericht weite, offene
Handlungsmöglichkeiten geben will, und einer restriktiven Position, die
möglichst viele (politische) Einwirkungsmöglichkeiten über den UN-Sicherheitsrat
und das Veto-Recht seiner ständigen Mitglieder erhalten möchte.
Ob der Ständige Internationale Strafgerichtshof eines Tages das
unabhängige Instrument zur Sicherung von Menschenrechten in der ganzen Welt
wird, wie es sich wichtige Menschenrechtsorganisationen - etwa Amnesty
International oder Human Rights Watch - erhoffen, ist derzeit noch
nicht ausgemacht. Die Zielsetzung der USA jedenfalls ist erklärtermaßen eine
andere: Washington will Menschenrechte global nach eigenem Gutdünken sichern, wo
und wie es nach der eigenen Interessenlage gerade opportun erscheint. Und dabei
möchte man sich nicht gern durch ein justizförmig arbeitendes Gremium stören
lassen. Dass sich viele westeuropäische Staaten - vor allem Deutschland -
weitaus engagierter für den ICC einsetzen und damit auch das Ziel verfolgen, den
eigenen internationalen Einfluss auf Kosten der USA auszubauen, zeigt nur, wie
schwierig es sein kann, den Schutz der Menschenrechte in universeller Weise zu
verbessern, ohne deren Instrumentalisierung für westliche Hegemonialbestrebungen
Vorschub zu leisten.