10. August 2002

Entzug der Militärhilfe bei Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof

Die US-Regierung droht anderen Ländern mit dem Entzug sämtlicher Militärhilfen, wenn sie nicht versprechen, US-Bürger nicht an den neuen Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern. Ausländische Diplomaten sind zwischen dem 5. und 9. August einzeln ins Außenministerium in Washington eingeladen und entsprechend gewarnt worden.
Die US-Regierung will damit so viele Länder wie möglich zu Abkommen zwingen, die eine Auslieferung von US-Bürgern an den Strafgerichtshof ausschließen. 

Das Einfrieren der Militärhilfe ist in einem Gesetz geregelt, das Rep. Tom DeLay eingebracht, vom Kongreß mit großer Mehrheit verabschiedet und von US-Präsident George W. Bush am 8. 8.  unterzeichnet wurde. Darin erhält der Präsident auch das "Recht", US-Bürger in Gewahrsam des der Strafgerichtshofs zu "befreien", nötigenfalls unter Einsatz des Militärs. Bereits am 7. Dezember 2001 beschloß der US-Senat in einem Zusatz zum Verteidigungshaushalt ähnliche Maßnahmen.
Mit der Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde in New York ist das Statut des Internationalen Gerichtshofes am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Dieses Datum ist entscheidend, denn alle Verbrechen, die ab diesem Tag begangen werden, fallen unter das neue Weltstrafprozessrecht, die Verdächtigen müssen sich vor dem Gerichtshof verantworten.
Darunter fällt also schon das Massaker an Zivilisten, das US-Okkupanten am 1. 7. in Afghanistan verübten, ebenso die von der Sharon-Regierung befohlenen "gezielten Tötungen" von Palästinensern sowie die sonstigen Zerstörungsakte in Palästina. 
Es ist daher verständlich, daß die Agressorstaaten alles daransetzen, diesen Gerichtshof zu unterminieren. Bisher haben sich zwar erst zwei Staaten bereit erklärt, US-Bürger nicht auszuliefern, aber mit den neuen Druckmitteln werden es bald sehr viel mehr sein. Die "Pentagonsprecherin" Lt. Barbara Burfeind erklärte am 9. 8. 2002,  praktisch jedes Land der Erde außer Cuba, Iran, Irak und andere Länder auf der "Terroristenliste" erhielten US-Militärhilfe. 
Auch die NATO-Staaten sind ja als Beteiligte am völkerrechtswidrigen Überfall auf Jugoslawien gewissermaßen im gleichen Boot und werden Wege finden, ihre Freunde zu schützen. Sie haben ja schon für die Bosnientruppe der USA eine solche Ausnahmeregelung gebilligt.

Bis zu 30 Jahren Freiheitsstrafe - aber nicht die Todesstrafe - können vom  Internationalen_Gerichtshof für folgende Straftaten verhängt werden: 

[1] Völkermord: Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.

[2] Verbrechen gegen die Menschlichkeit: So werden Handlungen bezeichnet, die als Teil eines groß angelegten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.

[3] Kriegsverbrechen: Sie sind bereits in den Genfer 
Rotkreuzabkommen von 1949 definiert.  Ganz global gilt die Haager Gerichtsbarkeit allerdings nicht: Die untersuchten Taten müssen auf dem Territorium eines Landes begangen worden sein, das Mitglied des Römer Statuts ist. Welche Staatsangehörigkeit Täter hat, ist dabei aber gleichgültig.