10. August 2002
Entzug der Militärhilfe bei Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof
Die US-Regierung droht anderen Ländern mit dem Entzug sämtlicher
Militärhilfen, wenn sie nicht versprechen, US-Bürger nicht an den neuen
Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern. Ausländische Diplomaten sind
zwischen dem 5. und 9. August einzeln ins Außenministerium in Washington
eingeladen und entsprechend gewarnt worden.
Die US-Regierung will damit so viele Länder wie möglich zu Abkommen zwingen, die
eine Auslieferung von US-Bürgern an den Strafgerichtshof ausschließen.
Das Einfrieren der Militärhilfe ist in einem Gesetz geregelt, das Rep. Tom
DeLay eingebracht, vom Kongreß mit großer Mehrheit verabschiedet und von
US-Präsident George W. Bush am 8. 8. unterzeichnet wurde. Darin erhält der
Präsident auch das "Recht", US-Bürger in Gewahrsam des der Strafgerichtshofs zu
"befreien", nötigenfalls unter Einsatz des Militärs. Bereits am 7. Dezember 2001
beschloß der US-Senat in einem Zusatz zum Verteidigungshaushalt ähnliche
Maßnahmen.
Mit der Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde in New York ist das Statut des
Internationalen Gerichtshofes am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Dieses Datum
ist entscheidend, denn alle Verbrechen, die ab diesem Tag begangen werden,
fallen unter das neue Weltstrafprozessrecht, die Verdächtigen müssen sich vor
dem Gerichtshof verantworten.
Darunter fällt also schon das Massaker an Zivilisten, das US-Okkupanten am 1. 7.
in Afghanistan verübten, ebenso die von der Sharon-Regierung befohlenen
"gezielten Tötungen" von Palästinensern sowie die sonstigen Zerstörungsakte in
Palästina.
Es ist daher verständlich, daß die Agressorstaaten alles daransetzen, diesen
Gerichtshof zu unterminieren. Bisher haben sich zwar erst zwei Staaten bereit
erklärt, US-Bürger nicht auszuliefern, aber mit den neuen Druckmitteln werden es
bald sehr viel mehr sein. Die "Pentagonsprecherin" Lt. Barbara Burfeind erklärte
am 9. 8. 2002, praktisch jedes Land der Erde außer Cuba, Iran, Irak und andere
Länder auf der "Terroristenliste" erhielten US-Militärhilfe.
Auch die NATO-Staaten sind ja als Beteiligte am völkerrechtswidrigen Überfall
auf Jugoslawien gewissermaßen im gleichen Boot und werden Wege finden, ihre
Freunde zu schützen. Sie haben ja schon für die Bosnientruppe der USA eine
solche Ausnahmeregelung gebilligt.
Bis zu 30 Jahren Freiheitsstrafe - aber nicht die Todesstrafe - können vom Internationalen_Gerichtshof für folgende Straftaten verhängt werden:
[1] Völkermord: Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.
[2] Verbrechen gegen die Menschlichkeit: So werden Handlungen bezeichnet, die als Teil eines groß angelegten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden.
[3] Kriegsverbrechen: Sie sind bereits in den Genfer
Rotkreuzabkommen von 1949 definiert. Ganz global gilt die Haager
Gerichtsbarkeit allerdings nicht: Die untersuchten Taten müssen auf dem
Territorium eines Landes begangen worden sein, das Mitglied des Römer Statuts
ist. Welche Staatsangehörigkeit Täter hat, ist dabei aber gleichgültig.