8. August 2002

USA schlossen bereits zwei bilaterale Abkommen zum Schutz vor Verfolgung von Kriegsverbrechern

Wegen der berechtigten Furcht, US-Kriegsverbrecher könnten vor dem neu eingerichteten Internationalen Gerichtshof angeklagt werden, erreichte Washington im Sicherheitsrat durch Erpressung der anderen Staaten eine Garantie, wonach für ein Jahr solche Anklagen nicht zugelassen sind. Um auch nach Ablauf dieser Frist die traditionelle Politik der CIA - Morde , Überfälle auf souveräne Staaten, gezielte Tötung und Rachemorde an Zivilisten etc. ungestört fortsetzen zu können, strebt Washington bilaterale Abkommen mit allen Staaten an, die eine Auslieferung von US-Kriegsverbrechern an Den Haag verhindern soll.
Als erstes Land hat Rumänien am 1. 8. 2002 ein solches Abkommen mit den USA abgeschlossen. Dieses Abkommen ist ein einseitiges, d. h. nur Rumänien wird keine US - Kriegsverbrecher ausliefern, während Rumänien selbst sonst den Internationalen Gerichtshof unterstützt und den Vertrag ratifiziert hat. Die Bush-Regierung hat bekanntlich die von Clinton geleistete Unterschrift unter diesen Vertrag zurückgezogen und lehnt den internationalen Gerichtshof ab.
Ein weiteres Abkommen hat die US-Regierung am 4. 8. 2002 mit Israel geschlossen, was von der deutschen Systempresse schamhaft verschwiegen wird. Nach diesem Abkommen wird Israel keine US-Kriegsverbrecher und die USA keine Israelischen Kriegsverbrecher an den Gerichtshof ausliefern. Als nächstes Land soll Italien einen solchen Vertrag mit den USA abschließen, vielleicht wird da gleich eine Nichtauslieferung wegen Wirtschaftsverbrechen miteinbezogen, da sowohl Bush als auch Berlusconi solche vorgeworfen werden...
Ein weiteres wichtiges Anliegen der USA ist es, nötigenfalls durch Folter und Verweigerung von Rechtsbeistand Geständnisse zu erzwingen, um unliebsame Personen in Schauprozessen verurteilen zu lassen. Das hat eine lange Tradition und wurde z. B. nach Kriegsende 1945 in den Militärprozessen gegen deutsche Militärangehörige und Politiker ausgiebig angewendet. So wurde z. B. Oswald Pohl, Chef des SS-Wirtschaftshauptamtes von US-Soldaten an einen Stuhl gefesselt, sein Gesicht zerschnitten, die Wunden mit Salz bestreut und er solange gefoltert, bis er eine Aussage unterschrieb, die Reichsminister Funk beim Siegertribunal belastete. Eine andere Spezialität der Befreier von 1945 war, Gefangenen Zähne einzuschlagen oder die Hoden zu zertrümmern, damit sie vorbereitete Schuldbekenntnisse unterschrieben. Diesbezügliche Aussagen liegen u. a. von den Ärzten in den Gefängnissen vor. 
Um die Anwendung von Folter zu verhindern, gibt es seit 1987 die Anti-Folter-Konvention, der 130 Länder beigetreten sind. Trotzdem wurde nach einem Bericht von Amnesty International im Jahre 2001 noch in 101 Ländern gefoltert. Deswegen versuchte die UN-Menschenrechtskonvention eine Kontrolle der Gefangenenlager zu ermöglichen. Im Wirtschafts und Sozialrat der UNO wurde am  24. 7. 2002 gegen die Stimme der USA und anderer Schurkenstaaten ein Zusatzprotokoll zur Anti - Folter-Konvention beschlossen, wonach UNO-Inspektoren Gefängnisse und Lager kontrollieren dürfen. Die USA lehnen dieses Abkommen ab, weil sie z. B. in ihrem Straflager Guantanamo auf Kuba ausländische Gefangene widerrechtlich festhalten und ihnen jeden rechtlichen Beistand verweigern und dies auch weiterhin ungestört so handhaben wollen, um entsprechende Schauprozesse in ihrem Sinne über die Bühne gehen zu lassen.