8. August 2002
USA schlossen bereits zwei bilaterale Abkommen zum Schutz vor Verfolgung von Kriegsverbrechern
Wegen der berechtigten Furcht, US-Kriegsverbrecher könnten vor dem neu
eingerichteten Internationalen Gerichtshof angeklagt werden, erreichte
Washington im Sicherheitsrat durch Erpressung der anderen Staaten eine Garantie,
wonach für ein Jahr solche Anklagen nicht zugelassen sind. Um auch nach Ablauf
dieser Frist die traditionelle Politik der
CIA - Morde , Überfälle auf souveräne Staaten, gezielte Tötung und
Rachemorde an Zivilisten etc. ungestört fortsetzen zu können, strebt Washington
bilaterale Abkommen mit allen Staaten an, die eine Auslieferung von
US-Kriegsverbrechern an Den Haag verhindern soll.
Als erstes Land hat Rumänien am 1. 8. 2002 ein solches Abkommen mit den USA
abgeschlossen. Dieses Abkommen ist ein einseitiges, d. h. nur Rumänien wird
keine US - Kriegsverbrecher ausliefern, während Rumänien selbst sonst den
Internationalen Gerichtshof unterstützt und den Vertrag ratifiziert hat. Die
Bush-Regierung hat bekanntlich die von Clinton geleistete Unterschrift unter
diesen Vertrag zurückgezogen und lehnt den internationalen Gerichtshof ab.
Ein weiteres Abkommen hat die US-Regierung am 4. 8. 2002 mit Israel geschlossen,
was von der deutschen Systempresse schamhaft verschwiegen wird. Nach diesem
Abkommen wird Israel keine US-Kriegsverbrecher und die USA keine Israelischen
Kriegsverbrecher an den Gerichtshof ausliefern. Als nächstes Land soll Italien
einen solchen Vertrag mit den USA abschließen, vielleicht wird da gleich eine
Nichtauslieferung wegen Wirtschaftsverbrechen miteinbezogen, da sowohl Bush als
auch Berlusconi solche vorgeworfen werden...
Ein weiteres wichtiges Anliegen der USA ist es, nötigenfalls durch Folter und
Verweigerung von Rechtsbeistand Geständnisse zu erzwingen, um unliebsame
Personen in Schauprozessen verurteilen zu lassen. Das hat eine lange Tradition
und wurde z. B. nach Kriegsende 1945 in den Militärprozessen gegen deutsche
Militärangehörige und Politiker ausgiebig angewendet. So wurde z. B. Oswald
Pohl, Chef des SS-Wirtschaftshauptamtes von US-Soldaten an einen Stuhl
gefesselt, sein Gesicht zerschnitten, die Wunden mit Salz bestreut und er
solange gefoltert, bis er eine Aussage unterschrieb, die Reichsminister Funk
beim Siegertribunal belastete. Eine andere Spezialität der Befreier von 1945
war, Gefangenen Zähne einzuschlagen oder die Hoden zu zertrümmern, damit sie
vorbereitete Schuldbekenntnisse unterschrieben. Diesbezügliche Aussagen liegen
u. a. von den Ärzten in den Gefängnissen vor.
Um die Anwendung von Folter zu verhindern, gibt es seit 1987 die
Anti-Folter-Konvention, der 130 Länder beigetreten sind. Trotzdem wurde nach
einem Bericht von Amnesty International im Jahre 2001 noch in 101 Ländern
gefoltert. Deswegen versuchte die UN-Menschenrechtskonvention eine Kontrolle der
Gefangenenlager zu ermöglichen. Im Wirtschafts und Sozialrat der UNO wurde am
24. 7. 2002 gegen die Stimme der USA und anderer Schurkenstaaten ein
Zusatzprotokoll zur Anti - Folter-Konvention beschlossen, wonach UNO-Inspektoren
Gefängnisse und Lager kontrollieren dürfen. Die USA lehnen dieses Abkommen ab,
weil sie z. B. in ihrem Straflager Guantanamo auf Kuba ausländische Gefangene
widerrechtlich festhalten und ihnen jeden rechtlichen Beistand verweigern und
dies auch weiterhin ungestört so handhaben wollen, um entsprechende
Schauprozesse in ihrem Sinne über die Bühne gehen zu lassen.