Kein Mandat zum Krieg

Reichweite der Resolutionen 678 (1990), 687 (1991) und 1441 (2002) des UN-Sicherheitsrats


Für ein militärisches Vorgehen gegen den Irak bedürfte es einer neuen Resolution des Sicherheitsrats. Die Resolutionen 678 (1990), 687 (1991) und 1441 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sind keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für ein künftiges militärisches Vorgehen gegen den Irak. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 2. Januar 2003 abgeschlossenes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, das erst im Februar der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.



Wir hätten dieses Gutachten gern auf unserer Seite dokumentiert, sind aber darauf hingewiesen worden, dass das Papier nur intern verwendet werden dürfe und nicht zur Veröffentlichung bestimmt sei.* Aus diesem Grund müssen wir hier auf den Text verzichten. Interessenten sollten sich aber an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags wenden. Vielleicht ist das Gutachten zumindest für den wissenschaftlichen Gebrauch einsehbar.

* Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen sind dazu bestimmt, das Mitglied des Deutschen Bundestages, das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen.